Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (Fassung vom 15. 11. 2006)
Rücktritt durch den Vertragspartner - Storno
§ 5.5
Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
§5.6
Außerhalb des im § 5.5 festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich.
- Bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40% vom gesamten Arrangementpreis
- Bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis
- In der letzten Woche vor den Ankunftstag 90 % vom gesamten
Arrangementpreis.
Um sich gegen Stornokosten abzusichern, empfehlen wir den Abschluss einer
Urlaubsversicherung.
